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US LLC steuerfrei? Wann 0 % US-Bundeseinkommensteuer möglich sind

Was am 0-Prozent-Versprechen der US LLC stimmt, wo es endet und wie du deinen Fall vor der Gründung prüfst.

Verfasst von Eduard Fütterer Stand
In diesem Artikel

Ja, mit einer US LLC sind 0 % US-Bundeseinkommensteuer möglich. Das gilt insbesondere für ausländische Inhaber einer Single-Member LLC, die ihre Dienstleistungen vollständig außerhalb der USA erbringen und auch sonst keine steuerpflichtigen US-Einkünfte erzielen.

Daraus wird allerdings oft ein viel größeres Versprechen abgeleitet: Mit einer US LLC zahlt man weltweit keine Steuern.

Besonders beim Perpetual Travelling scheint die Praxis dies zu bestätigen: Der Unternehmer meldet sich in keinem Staat steuerlich an, gibt dort keine Steuererklärungen ab und erhält folglich auch keinen Steuerbescheid. Nach einigen Jahren lautet das Fazit: Es funktioniert.

Das kann sogar stimmen. Aber ein fehlender Steuerbescheid ist noch kein Beweis für Steuerfreiheit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das 0-Prozent-Versprechen betrifft die US-Bundeseinkommensteuer, nicht sämtliche Steuern auf den LLC-Gewinn.
  • Bei Dienstleistungen sind US-Kunden oder ein US-Bankkonto allein nicht ausschlaggebend. Für die Einkunftsquelle zählt grundsätzlich, wo du die Arbeit ausführst.
  • Andere Länder können trotzdem Steuern erheben, etwa aufgrund deines Wohnsitzes, deines Arbeitsorts oder der Geschäftsleitung deiner LLC.
  • Die 183-Tage-Regel ist kein weltweiter Freibrief. Auch Wohnungen, persönliche Bindungen und der Arbeitsort können steuerlich relevant sein.
  • Kein Steuerbescheid ist kein Beweis für Steuerfreiheit. Eine bestehende Pflicht kann bislang unentdeckt geblieben sein. Genau hier kommt das Vollzugsdefizit ins Spiel.
  • US-Meldepflichten bleiben bestehen. Dazu können Annual Reports und bei meldepflichtigen Transaktionen Form 5472 mit Pro-forma Form 1120 gehören.

Voraussetzungen für 0 % US-Bundeseinkommensteuer bei einer LLC

Für wen das 0-Prozent-Modell infrage kommt

Die oft beworbene Nullbesteuerung setzt einen bestimmten Fall voraus:

  • Du bist weder US-Staatsbürger noch steuerlich in den USA ansässig.
  • Du bist alleiniger Inhaber einer US LLC, die nicht zur Corporation-Besteuerung optiert hat.
  • Du erbringst deine Dienstleistungen vollständig außerhalb der USA, beispielsweise als Freelancer, Berater oder Softwareentwickler.
  • Deine LLC hat in den USA weder eigene Geschäftsräume noch Mitarbeiter noch eine eigene operative Präsenz. Es gibt auch keine weiteren steuerpflichtigen US-Einkünfte.

Beschreiben diese Punkte deinen Fall und entstehen weder anderweitige steuerpflichtige US-Einkünfte noch eine relevante US-Geschäftstätigkeit, kann die US-Bundeseinkommensteuer auf die außerhalb der USA erbrachten Dienstleistungen null betragen.

Single-Member LLC als Disregarded Entity: Was das bedeutet

Eine LLC ist nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaats eine eigenständige Gesellschaft. Sie kann Verträge schließen, ein Bankkonto führen und Vermögen besitzen.

Für die US-Bundeseinkommensteuer wird eine LLC mit nur einem Inhaber grundsätzlich als Disregarded Entity, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab behandelt, solange sie nicht zur Besteuerung als Corporation optiert hat. Die US-Steuerbehörde IRS behandelt sie für diese Steuer nicht als eigenständigen Steuerzahler. Die Einkünfte werden stattdessen dem Inhaber zugerechnet.

Ein ausländischer Inhaber wird nicht allein durch den Besitz einer US LLC mit seinem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig. Entscheidend ist auch, woher seine Einkünfte stammen und ob eine steuerlich relevante Geschäftstätigkeit in den USA vorliegt.

US-Kunden, US-Bankkonto: Entscheidend ist der Arbeitsort

Bei persönlichen Dienstleistungen richtet sich die Einkunftsquelle grundsätzlich nach dem Ort, an dem du die Arbeit ausführst, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab. Ob dein Kunde in den USA sitzt, die Rechnung in US-Dollar ausgestellt wird oder das Honorar auf einem US-Konto eingeht, ist allein nicht ausschlaggebend.

Vereinfachtes Beispiel: Ein selbstständiger Berater besitzt eine LLC in Wyoming und betreut Kunden in den USA. Er arbeitet ausschließlich von außerhalb der USA. Die LLC hat dort kein eigenes Büro und keine Mitarbeiter.

Die Honorare gelten nicht schon deshalb als US-Quelleneinkünfte, weil die Kunden amerikanisch sind. Besteht außerdem kein steuerlich relevanter US Trade or Business und gibt es keine anderen steuerpflichtigen US-Einkünfte, kann die US-Bundeseinkommensteuer auf seinen Dienstleistungsgewinn null betragen.

Erbringt er später einen Teil der Leistungen vor Ort in den USA, muss die Vergütung je nach Arbeitsort möglicherweise aufgeteilt werden. Die US-Regeln lassen also durchaus 0 % zu, aber nicht unabhängig davon, wo das Geschäft tatsächlich betrieben wird.

0 % in den USA heißt nicht 0 % weltweit

Die US-Bundeseinkommensteuer ist nur ein Teil der Rechnung. Bei einer LLC sind drei Bereiche getrennt zu prüfen:

  • US Federal Government: Im beschriebenen Standardfall fällt auf die Dienstleistungseinkünfte keine Bundeseinkommensteuer an.
  • US-Bundesstaaten: Je nach Gründungsstaat und Geschäftstätigkeit können eigene Steuern, Gebühren und Registrierungen erforderlich sein.
  • Andere Länder: Wohnsitz, Tätigkeit oder Geschäftsleitung können dort zur Besteuerung führen. Diese Staaten müssen die US-Einordnung deiner LLC nicht übernehmen.

Du kannst deshalb in den USA keine Bundeseinkommensteuer schulden und trotzdem im Land deines Wohnsitzes Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen.

Warum eine US LLC steuerfrei wirken kann: Das Vollzugsdefizit

Wenn jemand mit einer US LLC jahrelang keine Einkommensteuer zahlt, kann das drei sehr unterschiedliche Gründe haben:

  1. Es ist tatsächlich keine Einkommensteuer geschuldet. Die Regeln der betroffenen Länder wurden geprüft und bestehende Meldepflichten erfüllt.
  2. Die steuerliche Situation ist ungeklärt. Der Unternehmer hat sich nirgendwo registriert oder nicht geprüft, ob er dazu verpflichtet ist.
  3. Eine Pflicht besteht, wurde bisher aber nicht erfüllt oder erkannt. Deshalb gab es bislang auch keine entsprechende Steuerfestsetzung.

Wie eine Steuerpflicht unentdeckt bleiben kann

Ein Staat sieht Einreisen und Aufenthalte, ein anderer kennt die Bankverbindung, ein dritter den Kunden oder die Zahlungsabwicklung. Die LLC-Unterlagen liegen in den USA, während die tatsächliche Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt wird. Es existiert keine weltweite Behörde, die sämtliche Tatsachen automatisch zu einer vollständigen steuerlichen Würdigung zusammenführt.

Die Informationen können damit über verschiedene Staaten und Systeme verteilt sein. Das kann zu einem Vollzugsdefizit beitragen: Eine materiell bestehende Steuerpflicht wird möglicherweise nicht oder erst später erkannt und durchgesetzt.

Wie daraus das Versprechen weltweiter Steuerfreiheit wird

Wenn jemand über Jahre keine Steuern zahlt und keine Rückfragen erhält, wirkt das wie ein Beleg für sein Modell. Auch der Erfahrungsbericht kann vollkommen zutreffen. Was er nicht beantwortet: Wäre das Ergebnis dasselbe, wenn die zuständigen Finanzbehörden alle Lebens- und Geschäftsumstände kennen würden?

Genau an dieser Stelle können zwei richtige Beobachtungen zu einer falschen Schlussfolgerung führen: Die LLC löst in den USA tatsächlich keine Bundeseinkommensteuer aus, und außerhalb der USA wurde bisher keine Steuer festgesetzt. Daraus folgt aber nicht, dass weltweit keine Steuer geschuldet wird.

Am Beispiel Deutschland zeigt sich der Unterschied zwischen Steuerpflicht und Steuerfestsetzung besonders deutlich: Nach § 38 AO entsteht der Steueranspruch, sobald der gesetzliche Tatbestand verwirklicht ist. Wird eine Pflicht später festgestellt, können je nach nationalem Recht auch frühere Jahre, Zinsen und weitere Folgen betroffen sein. Umgekehrt gibt es Fälle, in denen nach Prüfung tatsächlich keine Einkommensteuer anfällt.

Wann andere Länder deine LLC-Einkünfte besteuern können

183-Tage-Regel: Warum sie dich nicht automatisch steuerfrei macht

Weniger als 183 Tage Aufenthalt machen dich nicht automatisch steuerfrei. Jedes Land hat eigene Regeln für die steuerliche Ansässigkeit. Neben der Aufenthaltsdauer können eine verfügbare Wohnung sowie persönliche und wirtschaftliche Bindungen eine Rolle spielen.

In Deutschland kann nach § 8 Abgabenordnung (AO), offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab bereits ein steuerlicher Wohnsitz bestehen, wenn du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Dafür sind keine 183 Aufenthaltstage erforderlich. § 9 AO regelt daneben den gewöhnlichen Aufenthalt, der unter anderem bei einem zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten entstehen kann.

Behältst du nach deinem Wegzug eine dauerhaft nutzbare Wohnung in Deutschland, kann trotz langer Auslandsreisen ein deutscher Steuerwohnsitz bestehen. Bist du in einem Land steuerlich ansässig, kann es nach seinem Recht auch Einkünfte aus anderen Ländern besteuern. Wie der LLC-Gewinn behandelt wird, hängt von der dortigen Einordnung der Gesellschaft ab.

Auch ohne Wohnsitz kann der Arbeitsort steuerlich zählen

Ein Land kann bestimmte Einkünfte besteuern, auch wenn du dort nicht steuerlich ansässig bist. Arbeitest du beispielsweise mehrere Monate lang von dort aus als Berater oder Softwareentwickler, kann die Tätigkeit vor Ort steuerlich relevant werden.

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom nationalen Recht, der Einkunftsart und gegebenenfalls von einem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Nicht jede kurze Geschäftsreise führt zu einer Steuerpflicht. Wer länger in einem Land arbeitet, sollte jedoch auch seine Arbeitstage dokumentieren.

US LLC in Deutschland: Steuerliche Einordnung und Rechtstypenvergleich

Für die amerikanische Bundeseinkommensteuer wird eine Single-Member LLC im beschriebenen Standardfall als Disregarded Entity behandelt. Andere Länder müssen diese Einordnung aber nicht übernehmen.

Deutschland verwendet dafür den sogenannten Rechtstypenvergleich, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab. Grundlage sind insbesondere das Recht des US-Bundesstaats, das Operating Agreement und gesellschaftsrechtliche Merkmale wie Geschäftsführung, Haftung, Gewinnverteilung und Fortbestand der Gesellschaft.

Je nach Ergebnis kann die LLC steuerlich unterschiedlich behandelt werden:

  • Transparente Einordnung: Die Einkünfte werden grundsätzlich unmittelbar dem Inhaber zugerechnet. Der Gewinn kann damit steuerpflichtig sein, auch wenn das Geld auf dem LLC-Konto verbleibt und nicht entnommen wird.
  • Intransparente Einordnung: Die LLC wird als eigenständige Kapitalgesellschaft behandelt. Dann sind die Besteuerung der Gesellschaft und die Besteuerung ihres Inhabers getrennt zu prüfen. Beim Inhaber können beispielsweise Vergütungen, Ausschüttungen oder besondere Zurechnungsregeln relevant sein.

Bei einer Einordnung als ausländische Kapitalgesellschaft können zusätzlich besondere Vorschriften greifen. In Deutschland gehört dazu unter bestimmten Voraussetzungen die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG).

Unterschiedliche steuerliche Einordnungen können außerdem zu sogenannten Qualifikationskonflikten führen. Dann können zwei Staaten dieselben Einkünfte möglicherweise unterschiedlichen Personen oder Zeitpunkten zuordnen. Das kann die Vermeidung einer Doppelbesteuerung erschweren.

Wo du deine LLC leitest und ob eine Betriebsstätte entsteht

Wird deine LLC im Ausland als eigenständige Kapitalgesellschaft behandelt, kann auch die Gesellschaft selbst dort steuerpflichtig werden, wo du sie tatsächlich führst. Entscheidend ist, wo du die laufenden unternehmerischen Entscheidungen triffst. Eine US-Geschäftsadresse oder ein Registered Agent in Wyoming verlagert die Geschäftsleitung nicht automatisch in die USA.

Auch ein dauerhaft betrieblich genutztes Homeoffice, eine feste Geschäftseinrichtung oder ein abhängiger Vertreter können je nach Land und anwendbarem Abkommen eine Betriebsstätte begründen. Das gilt nicht für jede Wohnung und nicht für jede gelegentliche Tätigkeit.

Doppelbesteuerungsabkommen: Was sie bei einer US LLC regeln

Wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte besteuern wollen, kann ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ihre Besteuerungsrechte begrenzen oder verteilen und eine Entlastung ermöglichen.

Ein DBA macht Einkünfte aber nicht automatisch steuerfrei. Bei LLCs, die von zwei Staaten unterschiedlich eingestuft werden, kann bereits die Frage schwierig sein, wem die Einkünfte zugerechnet werden. Ohne anwendbares DBA kommen gegebenenfalls nationale Entlastungsregeln infrage.

Wann mit der LLC in den USA Steuern entstehen können

Anders sieht es aus, wenn der Berater im Beispiel einige Wochen in New York arbeitet. Er stellt die Rechnungen weiterhin über seine Wyoming-LLC, erbringt nun jedoch einen Teil seiner Dienstleistungen in den USA.

Dienstleistungen und geschäftliche Aktivitäten in den USA

Vergütungen für persönliche Dienstleistungen gelten grundsätzlich als US-Quelleneinkünfte, sofern die Arbeit tatsächlich in den USA erbracht wird.

Erbringst du Dienstleistungen teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der USA, muss die Vergütung entsprechend aufgeteilt werden. Der IRS orientiert sich dabei häufig an den tatsächlichen Arbeitstagen.

Darüber hinaus kann deine Tätigkeit einen US Trade or Business begründen. Einkünfte, die mit einer solchen Geschäftstätigkeit steuerlich verbunden sind, bezeichnet der IRS als Effectively Connected Income, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab (ECI). Sie können in den USA der Bundeseinkommensteuer unterliegen.

Nicht jede kurze Geschäftsreise führt automatisch zu einer Steuerzahlung. Umfang und Art deiner Tätigkeit, mögliche Ausnahmen und ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen müssen berücksichtigt werden.

Mitarbeiter und Geschäftsräume in den USA

Auch ohne eigene Aufenthalte in den USA können Mitarbeiter, Geschäftsräume oder abhängige Vertreter eine steuerlich relevante US-Geschäftstätigkeit begründen. Je nach Geschäftsmodell können Warenlager und Vermögenswerte hinzukommen.

Ein Registered Agent oder eine US-Geschäftsadresse allein ist dagegen kein tatsächlich betriebenes Büro. Entscheidend sind die Geschäftstätigkeiten vor Ort.

Zinsen, Dividenden und US-Immobilien

Für bestimmte Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Einkünfte aus US-Immobilien gelten andere Steuerregeln als für Einkünfte aus Dienstleistungen. Solche Einkünfte können auch ohne eigene operative Geschäftstätigkeit in den USA steuerpflichtig sein.

Auf bestimmte passive US-Einkünfte (FDAP income), die nicht als Effectively Connected Income behandelt werden, kann grundsätzlich eine Quellensteuer von 30 %, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab anfallen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen oder gesetzliche Ausnahmen können diese Steuer reduzieren oder ausschließen.

US-Immobilien unterliegen zusätzlichen Sonderregeln. Wer seine bisherige Dienstleistungs-LLC für Immobilieninvestitionen oder andere Geschäftsmodelle nutzen möchte, sollte die steuerlichen Folgen deshalb gesondert prüfen.

Steuern und Pflichten der US-Bundesstaaten

US-Bundesstaaten können unabhängig von der Bundeseinkommensteuer eigene Erklärungs-, Registrierungs- und Zahlungspflichten verlangen. Maßgeblich ist der sogenannte Nexus, etwa durch Personal, Geschäftsräume, Vermögenswerte oder bestimmte Umsätze. Je nach Staat kommen Ertragsteuern, Franchise Taxes oder Sales Tax infrage.

Auch eine LLC aus Wyoming oder Florida kann daher in einem anderen Bundesstaat Pflichten haben. Der Gründungsort allein entscheidet das nicht.

Änderungen der Eigentümerstruktur sind ebenfalls wichtig: Mit einem zweiten Gesellschafter gelten grundsätzlich andere US-Steuerregeln. Das Gleiche gilt, wenn die LLC zur Corporation-Besteuerung optiert. Beides liegt außerhalb des hier beschriebenen Single-Member-Modells.

Welche US-Pflichten auch ohne Bundeseinkommensteuer bleiben

Keine Bundeseinkommensteuer zu schulden bedeutet nicht, dass für die LLC keine Meldungen oder Gebühren anfallen.

EIN, Registered Agent, Annual Reports und Gebühren

Deine LLC benötigt einen Registered Agent, der im Gründungsstaat offizielle Zustellungen entgegennimmt. Außerdem müssen je nach Bundesstaat jährliche Berichte eingereicht, Gebühren bezahlt und Unternehmensangaben aktuell gehalten werden.

Sowohl Florida als auch Wyoming verlangen einen jährlichen Annual Report. Die Fristen und Gebühren unterscheiden sich. Ein solcher Bericht ist nicht mit einer Einkommensteuererklärung oder einem vollständigen Jahresabschluss gleichzusetzen.

Hinzu kommt die Employer Identification Number (EIN). Sie dient als amerikanische Steueridentifikationsnummer und wird für die relevanten IRS-Meldungen sowie häufig für Bankkonten und Zahlungsdienstleister benötigt.

Form 5472 und Pro-forma Form 1120: Wann sie Pflicht sind

Eine vollständig ausländisch gehaltene US LLC kann auch dann besondere IRS-Meldepflichten haben, wenn sie als Disregarded Entity behandelt wird. Grundlage ist Section 6038A des Internal Revenue Code.

Hat deine LLC meldepflichtige Transaktionen mit ihrem ausländischen Inhaber oder anderen nahestehenden Personen, muss grundsätzlich Form 5472 zusammen mit einer Pro-forma Form 1120 beim IRS eingereicht werden. Diese Informationspflicht besteht unabhängig davon, ob auf den operativen Gewinn tatsächlich US-Bundeseinkommensteuer anfällt.

Zu den meldepflichtigen Vorgängen können unter anderem gehören:

  • Einlagen des Inhabers in die LLC
  • Entnahmen und Zahlungen an den Inhaber
  • Geschäfte mit nahestehenden Personen
  • bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung der LLC

Das kann bereits im Gründungsjahr relevant werden, selbst wenn deine LLC noch keinen Umsatz erzielt hat. Ohne meldepflichtige Transaktionen besteht nach den allgemeinen IRS-Regeln dagegen grundsätzlich keine Form-5472-Einreichungspflicht.

Die Pro-forma Form 1120 dient in dieser Konstellation als Begleitformular. Sie bedeutet nicht, dass deine LLC zur regulären Corporation-Besteuerung gewechselt hat.

Für eine nicht fristgerecht oder erheblich unvollständig eingereichte Form 5472 sieht der IRS eine Grundsanktion von 25.000 US-Dollar, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab vor. Bei fortgesetzten Versäumnissen können weitere Sanktionen hinzukommen.

Du solltest deshalb Einlagen, Entnahmen, Verträge und Zahlungen laufend dokumentieren. Ob weitere US-Erklärungen nötig werden, hängt von der Geschäftstätigkeit und der Gesellschafterstruktur ab.

BOI-Meldung nach dem Corporate Transparency Act

Nach der aktuell geltenden FinCEN-Regel sind in den USA gegründete Gesellschaften von der BOI-Meldepflicht nach dem Corporate Transparency Act befreit, offizielle Quelle, öffnet in neuem Tab. Für eine regulär in Florida oder Wyoming gegründete LLC besteht deshalb derzeit keine Pflicht zur BOI-Meldung an FinCEN.

Was du vor der LLC-Gründung prüfen solltest

Ob sich eine US LLC für dich eignet, hängt nicht allein von der Steuer in den USA ab. Vor der Gründung solltest du diese Fragen beantworten können:

  • Wo bist du steuerlich ansässig? Neben einer gemeldeten Adresse können verfügbare Wohnungen, Aufenthalte und persönliche Bindungen eine Rolle spielen.
  • Wo arbeitest du tatsächlich? Das gilt auch für zeitweise Tätigkeiten in den USA und längere Aufenthalte in anderen Ländern.
  • Wie behandelt dein Wohn- oder Tätigkeitsstaat die LLC? Besonders wichtig sind die steuerliche Einordnung, das Operating Agreement und die Frage, wem der Gewinn zugerechnet wird.
  • Wo triffst du Geschäftsentscheidungen? Der Ort der tatsächlichen Leitung kann steuerliche Folgen für die LLC selbst haben.
  • Welche Meldungen werden fällig? Prüfe die US-Pflichten ebenso wie mögliche Erklärungs- und Registrierungspflichten außerhalb der USA.

Gerade bei mehreren Tätigkeitsorten oder einer im Ausland anders eingestuften LLC solltest du die steuerlichen Folgen mit entsprechend qualifizierten Fachleuten klären.

Welche Nachweise und Unterlagen du aufbewahren solltest

Nicht nur Kontoauszüge und Rechnungen sind wichtig. Je nach Fall brauchst du auch Nachweise zu:

  • Wohnsitz und Aufenthalten: verfügbare Wohnungen, Reiseunterlagen, steuerliche Registrierungen und gegebenenfalls Ansässigkeitsbescheinigungen.
  • Arbeitsorten: Kalender und Projektunterlagen, aus denen hervorgeht, wann und wo du Dienstleistungen erbracht hast.
  • Geschäftsleitung: Unterlagen, die zeigen, wo du wesentliche Entscheidungen über Verträge, Preise oder das laufende Geschäft triffst.
  • Geschäftsvorgängen: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege sowie Einlagen, Entnahmen und Geschäfte mit nahestehenden Personen.
  • Angaben gegenüber Behörden und Banken: Steuererklärungen und Selbstauskünfte sollten die tatsächlichen Verhältnisse korrekt und widerspruchsfrei wiedergeben.

Diese Unterlagen machen ein Modell nicht steuerfrei. Sie helfen dir aber, die steuerliche Behandlung zu erklären und die erforderlichen Meldungen vorzubereiten.

Auch nach der Gründung lohnt sich ein neuer Blick auf die Steuerfragen, wenn du umziehst, in den USA arbeitest, Mitarbeiter einstellst, einen Gesellschafter aufnimmst oder neue Einkunftsarten hinzukommen.

Fazit: Die LLC allein entscheidet nicht über deine Steuern

Eine ausländisch gehaltene Single-Member LLC kann bei Dienstleistungen außerhalb der USA ohne US-Bundeseinkommensteuer auf diese Einkünfte auskommen. Das ist ein reguläres Ergebnis des US-Steuerrechts, kein Geheimtrick.

Ob du insgesamt Steuern zahlst, hängt auch von deinem Wohnsitz, deinen Arbeitsorten und der Behandlung der LLC in anderen Ländern ab. Gerade beim Perpetual Travelling kann ein ausbleibender Steuerbescheid auch auf ein Vollzugsdefizit zurückgehen. Wer diese Fragen vor der Gründung klärt und seine US-Meldepflichten erfüllt, muss den Nutzen seiner LLC nicht von fehlenden Nachfragen des Finanzamts abhängig machen.

US LLC Light: Gründung und jährlicher Support

Wenn die US LLC zu deiner Situation passt, unterstützt dich US LLC Light bei der Gründung einer Single-Member LLC in Florida oder Wyoming, der EIN-Beantragung und den zentralen Unternehmensdokumenten.

Im ersten Jahr ist außerdem der Support für die unterstützten jährlichen Schritte enthalten. Dazu gehören Erinnerungen, ein Fragebogen zur Erfassung der relevanten Angaben und im passenden Standardfall die Vorbereitung von Form 5472 mit Pro-forma Form 1120 sowie Unterstützung bei den Annual Reports. Danach kannst du den Support jährlich verlängern.

Die individuelle Besteuerung in deinem Wohn- oder Tätigkeitsstaat muss gesondert mit entsprechend qualifizierten Steuerfachleuten geklärt werden.

Prüfe, ob dein Vorhaben zum LLC-Setup von US LLC Light passt.

Offizielle Quellen 8

Bundesebene

  1. Überblick zur Limited Liability Company (LLC): Steuerliche Standardeinordnung; Wahlrecht über Form 8832 · IRS · irs.gov
  2. Einkunftsquelle bei Dienstleistungseinkünften: Die Quelle richtet sich nach dem Ort der Leistung · IRS · irs.gov
  3. Effectively Connected Income (ECI): Wann eine ausländische Person ein U.S. trade or business betreibt · IRS · irs.gov
  4. FDAP-Einkünfte (fixed, determinable, annual, or periodical income): 30 % Steuer auf US-FDAP-Einkünfte ohne Effectively Connected Income · IRS · irs.gov
  5. Anleitung zu Form 5472: Pro-forma-Form 1120 für foreign-owned Disregarded Entities · IRS · irs.gov
  6. Meldung der Beneficial Ownership Information: BOI-Befreiung für US-Gesellschaften · FinCEN · fincen.gov

Deutschland

  1. § 8 AO: Wohnsitz: Steuerlicher Wohnsitz auch ohne 183 Aufenthaltstage · Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de
  2. Körperschaftsteuer-Handbuch 2026, Anlage 10: Steuerliche Einordnung der US-LLC (Rechtstypenvergleich) · Bundesministerium der Finanzen · amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de

Die US-Quellen sind englischsprachig.

Jede Quelle ist im Text dort verlinkt, wo sie zitiert wird. Quellen geprüft: Oktober 2026.

Autor

Foto von Eduard Fütterer

Geschrieben von

Eduard Fütterer

Fütterer Tax Consult LLC

Eduard ist strategischer Steuer-Coach und ehemaliger Finanzbeamter. Er unterstützt Unternehmer bei Wegzugsbesteuerung, internationalen Steuerfragen und der Einordnung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen.

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